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   BFH, 05.03.1974 - I R 160/72   

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https://dejure.org/1974,847
BFH, 05.03.1974 - I R 160/72 (https://dejure.org/1974,847)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1974 - I R 160/72 (https://dejure.org/1974,847)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1974 - I R 160/72 (https://dejure.org/1974,847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beleuchtungsanlage - Gebäudeteil - Gesonderte Abschreibung - Lichtbänder - Warenhaus - Geringwertiges Wirtschaftsgut - Selbständige Bewertung - Selbständige Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 § 7 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lichtbänder zur Ausleuchtung der einzelnen Stockwerke eines Warenhauses keine selbständig bewertbaren Wirtschaftsgüter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 519
  • DB 1974, 1607
  • BStBl II 1974, 353
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 05.03.1974 - I R 160/72
    Die Möglichkeit der getrennten Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes und der in das Gebäude eingebauten Anlagen hat der BFH mit Beschluß des Großen Senats vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) -- dem Vorlagebeschluß des VIII. Senats des BFH vom 31. August 1971 VIII R 61/68 (BFHE 103, 141, BStBl II 1971, 768) entsprechend -- unter weitgehender Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung auf solche Anlagen eingeschränkt, die -- im bewertungsrechtlichen Sinne -- Betriebsvorrichtungen oder nach Maßgabe eines besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs selbständige Wirtschaftsgüter sind, sowie auf solche Anlagen oder Teile, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in das Gebäude eingefügt wurden.
  • BFH, 28.03.1973 - I R 105/71

    Straßenleuchte als selbständig nutzungsfähiges geringwertiges Anlagegut i. S. des

    Auszug aus BFH, 05.03.1974 - I R 160/72
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 28. März 1973 I R 105/71 (BFHE 109, 323, BStBl II 1974, 2) ausgeführt, daß ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut einer selbständigen Nutzung im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG fähig sei, wenn es ohne wesentliche Veränderung aus seinem bisherigen Nutzungszusammenhang herausgelöst werden kann und in einem Nutzungszusammenhang anderer Art funktionsfähig bleibt.
  • BFH, 31.08.1971 - VIII R 61/68

    Heizungsanlage - Fahrstuhlanlage - Be- und Entfüftungsanlage - AfA

    Auszug aus BFH, 05.03.1974 - I R 160/72
    Die Möglichkeit der getrennten Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes und der in das Gebäude eingebauten Anlagen hat der BFH mit Beschluß des Großen Senats vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) -- dem Vorlagebeschluß des VIII. Senats des BFH vom 31. August 1971 VIII R 61/68 (BFHE 103, 141, BStBl II 1971, 768) entsprechend -- unter weitgehender Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung auf solche Anlagen eingeschränkt, die -- im bewertungsrechtlichen Sinne -- Betriebsvorrichtungen oder nach Maßgabe eines besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs selbständige Wirtschaftsgüter sind, sowie auf solche Anlagen oder Teile, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in das Gebäude eingefügt wurden.
  • BFH, 05.10.1956 - I 133/56 U

    Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wenn bei mehrschichtiger

    Auszug aus BFH, 05.03.1974 - I R 160/72
    Die Einzelteile der Beleuchtungsanlage seien auch keine der selbständigen Bewertung und Nutzung fähigen geringwertigen Wirtschaftsgüter, bildeten vielmehr -- wie schon die Bezeichnung "Lichtbänder" deutlich mache -- stockwerksweise Sachgesamtheiten (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1956 I 133/56 U, BFHE 63, 465, BStBl III 1956, 376).
  • BFH, 20.11.1958 - IV 76/57
    Auszug aus BFH, 05.03.1974 - I R 160/72
    Das vom FG in Bezug genommene BFH-Urteil sei überholt (Urteil vom 20. November 1958 IV 76/57, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK -- Einkommensteuergesetz, § 6 Abs. 2, Rechtsspruch 8, die Neonbeleuchtung eines Ladenerweiterungsbaus nebst Schaufensterneugestaltung betreffend).
  • BFH, 08.10.1987 - IV R 56/85

    Kassettendecke mit Beleuchtungsanlage keine Betriebsvorrichtung

    Eine derartige Anlage ist gleichfalls Gebäudebestandteil, weil sie erst die Voraussetzung für die Nutzung des Gebäudes in der Dunkelheit schafft (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1974 I R 160/72 , BFHE 111, 519 , BStBl II 1974, 353 ).
  • FG Thüringen, 18.07.2001 - III 1155/00

    Investitionszulage für Spezialbeleuchtung der Obst- und Gemüseabteilung eines

    Soweit die Rechtsprechung Beleuchtungsanlagen als Gebäudebestandteile angesehen hatte (vgl. Urteile des BFH vom 8. Oktober 1987 IV R 56/85, BFHE 151, 81 , BStBl II 1988, 440; vom 5. März 1974 I R 160/72, BFHE 111, 519 , BStBl II 1974, 353), war hierfür maßgebendes Kriterium, dass diese regelmäßig in den Baukörper besonders eingepasst sind, mit diesem eine Einheit bilden und damit den Raum nach oben hin mit der Decke zusammen abschließen (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 1990 III R 100/89, BFH/NV 1991, 772; Urteile des FG Brandenburg vom 5. Mai 1994 1994 2 K 366/93 I, Deutschland-Ost Spezial - D-Spezial - 1994, Nr. 30, 4-5: durch einfache Schraubverbindungen mit der Decke verbundene Lichtbänder keine Gebäudebestandteile; vom 18. Juni 1997 3 K 1741/95 I, EFG 1997, 1540: zentrales Beleuchtungselement eines Gaststättenraums als Gebäudebestandteil; Urteil des FG Berlin vom 29. März 1989 II 434/88, EFG 1990, 219: Lichtschienen im Verkaufsraum keine Gebäudebestandteile), die es nahe legt, sie als wesentliche Bestandteile des Gebäudes zu qualifizieren (vgl. Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 49. Aufl., § 93 Anm. 5a).

    Diese werden zwar grundsätzlich nicht als Betriebsvorrichtungen angesehen, sondern dem Gebäude zugerechnet, weil sie erst die Voraussetzung für die Nutzung des Gebäudes in der Dunkelheit schaffen (BFH-Urteile vom 5. März 1974 I R 160/72, BStBl II 1974, 353 und vom 8. Oktober 1987, BStBl II 1988, 440).

  • BFH, 16.11.1990 - III R 100/89

    Gewährung einer Investitionszulage für Anschaffung eines venezianischen

    Das vorstehende Ergebnis steht nicht - wie das FA meint - im Widerspruch zu den Urteilen des BFH vom 8. Oktober 1987 IV R 56/85 (BFHE 151, 81, BStBl II 1988, 440) und vom 5. März 1974 I R 160/72 (BFHE 111, 519, BStBl II 1974, 353).
  • FG Thüringen, 05.05.1999 - I 132/99

    Fahnenmasten als investitionszulagenbegünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter

    Diese werden grundsätzlich nicht als Betriebsvorrichtungen angesehen, sondern dem Gebäude zugerechnet, weil sie erst die Voraussetzung für die Nutzung des Gebäudes in der Dunkelheit schaffen (BFH-Urteile vom 5. März 1974 I R 160/72, BStBl II 1974, 353 und vom 8. Oktober 1987, BStBl II 1988, 440 ).
  • FG Thüringen, 16.04.1997 - III 194/96

    Versäumung der Antragsfrist für Investitionszulagen bei Unvollständigkeit des

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